(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die die Winter Media UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Winter Media“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‒rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) abschließt.
(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden ausdrücklich nicht geschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Winter Media deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Winter Media in Kenntnis abweichender AGB Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Winter Media bietet standardisierte oder individuelle Leistungen im Bereich Social-Media-Marketing, insbesondere die strategische Konzeption, Produktion und Betreuung von Kurzvideos sowie ggf. begleitendes Consulting, Coaching und technische Umsetzung.
(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Werkvertrag vereinbart wird, schuldet Winter Media keinen konkreten Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweitenwachstum, ROI), sondern ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung als solche.
(3) Auch wenn wirtschaftliche Zielgrößen definiert werden (z. B. Mindest-Views, Leadanzahl), handelt es sich hierbei ausschließlich um Absichtserklärungen, nicht jedoch um rechtlich geschuldete Erfolge im Sinne des Werkvertragsrechts (§ 631 BGB).
(4) Winter Media ist berechtigt, bei der Leistungserbringung auf eigene Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zurückzugreifen.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss fällig, unabhängig vom tatsächlichen Leistungsbeginn oder ‒fortschritt. Dies gilt insbesondere auch für Verträge mit Mindestlaufzeit oder Ratenzahlungsvereinbarungen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung – unabhängig davon, ob er seine Mitwirkungspflichten erfüllt, die Leistungen vollständig in Anspruch nimmt oder bereits eine Leistung erbracht wurde.
(4) Die Vergütungsstruktur folgt einem abonnementartigen Modell: Der Vergütungsanspruch besteht unbedingt und fortlaufend, solange der Vertrag läuft.
(5) Eine vorzeitige Kündigung oder Vertragsauflösung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung für die gesamte vereinbarte Mindestlaufzeit bzw. die volle Vertragslaufzeit.
(6) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder – sofern vereinbart – durch SEPA‒Lastschriftverfahren. Bei Rücklastschriften trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Bankgebühren und ist verpflichtet, den offenen Betrag binnen drei Werktagen manuell zu überweisen.
(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist Winter Media berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Beträge auszusetzen.
(8) Gerät der Kunde bei Ratenzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem wesentlichen Teil einer Rate in Verzug, ist Winter Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird die gesamte, bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldete Vergütung sofort fällig. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt
(1) Der Vertrag beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung oder schriftlicher Bestätigung durch Winter Media.
(2) Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Hauptvertrag. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, gilt eine Laufzeit von 3 Monaten als vereinbart.
(3) Verträge mit automatischer Verlängerung verlängern sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
(4) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beginn der Betreuung.
(5) Ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht wird ausgeschlossen.
(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder E‒Mail mit Lesebestätigung).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Freigaben, Termine oder Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
(2) Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, ist Winter Media berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch hat.
(3) Kommt der Kunde mit seiner Mitwirkung schuldhaft in Verzug, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.
(4) Jegliche vertraglich oder werblich vereinbarte Garantie (z. B. Mindestanzahl von Views, Leads, Erfolgszielen) ist nur dann wirksam, wenn der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht erfüllt hat. Bei unterlassener Mitwirkung verfällt jegliche Garantie. Der Vergütungsanspruch von Winter Media bleibt davon vollständig unberührt.
§ 6 Leistungsbestimmung und Erfüllung
(1) Winter Media hat im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB, insbesondere hinsichtlich der methodischen Umsetzung, Content‒Formate, Veröffentlichungszeitpunkte und Plattformstrategien.
(2) Ein Anspruch auf bestimmte Veröffentlichungsdaten, Videoformate oder Social‒Media‒Plattformen besteht nicht, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen konkreten Dienstleister oder Editor. Winter Media entscheidet, wer die Leistung operativ erbringt.
§ 7 Nutzungsrechte und Eigentum an Inhalten
(1) Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie das Eigentum an im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalten (z. B. Videos, Strategien, Skripte, Texte, Grafiken) verbleiben vollumfänglich und ausschließlich bei Winter Media. Die Inhalte gehören der Winter Media UG (haftungsbeschränkt).
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte für eigene, im Vertrag definierte Zwecke.
(3) Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder sonstige kommerzielle Nutzung der Inhalte durch den Kunden oder Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Winter Media zulässig.
(4) Die Videos und Inhalte bleiben geistiges Eigentum der Winter Media UG (haftungsbeschränkt), unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen aktiv verwendet oder veröffentlicht.
(5) Winter Media behält sich das Recht vor, sämtliche erstellten Inhalte anonymisiert und projektbezogen zur Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dem schriftlich vor Vertragsbeginn.
§ 8 Haftung
(1) Winter Media haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Social‒Media‒Sanktionen (z. B. Shadowban, Sperrung, Reichweitenverlust) oder Drittentscheidungen von Plattformbetreibern (Meta, TikTok, Google etc.) ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere Art. 6 DSGVO) zu schaffen, um Winter Media personenbezogene Daten Dritter übermitteln zu dürfen.
(2) Der Kunde stellt Winter Media im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen Datenschutzvorschriften resultieren, sofern diese nicht durch Winter Media zu verantworten sind.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‒Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt (Oder), soweit gesetzlich zulässig.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.